
Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Winkel und der AOZ betreffend Fallführung von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Ausländer-/innen und anerkannten Flüchtlingen mit Wohnsitz in der Gemeinde Winkel
- Nummer
- 810.1
- Name
- Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Winkel und der AOZ betreffend Fallführung von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Ausländer-/innen und anerkannten Flüchtlingen mit Wohnsitz in der Gemeinde Winkel
- Erlassdatum
- 25. Oktober 2021
- Inkrafttreten
- 1. Januar 2022
- Vorgängerversion
- Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Winkel und der AOZ betreffend Fallführung von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Ausländer-/innen und anerkannten Flüchtlingen mit Wohnsitz in der Gemeinde Winkel (Gültig bis 31. Dezember 2021)
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Leistungsvereinbarung AOZ 2022.pdf | Download | 0 | Leistungsvereinbarung AOZ 2022.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales und Gesundheit | 044 864 81 15 | soziales@winkel.ch |