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Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Winkel und der AOZ betreffend Fallführung von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Ausländer-/innen und anerkannten Flüchtlingen mit Wohnsitz in der Gemeinde Winkel
- Nummer
- 810.1
- Name
- Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Winkel und der AOZ betreffend Fallführung von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Ausländer-/innen und anerkannten Flüchtlingen mit Wohnsitz in der Gemeinde Winkel
- Erlassdatum
- 22. Mai 2017
- Inkrafttreten
- 1. Januar 2017
- Art
- Rechtssetzender Vertrag
- Herkunft
- Exekutivgeschäft
- Gültig bis
- 31. Dezember 2021
- Nachfolgeversion
- Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Winkel und der AOZ betreffend Fallführung von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Ausländer-/innen und anerkannten Flüchtlingen mit Wohnsitz in der Gemeinde Winkel
| Name | |||
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| AOZ_Leistungsvereinbarung_2017.pdf (PDF, 8.92 MB) | Download | 0 | AOZ_Leistungsvereinbarung_2017.pdf |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Soziales und Gesundheit | 044 864 81 15 | soziales@winkel.ch |