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Baubewilligungsverfahren
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie an unserem Schalter im Gemeindehaus oder über den folgenden Link beziehen:
www.zh.ch/BaugesucheExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
| Name | Online | Download |
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| Name | |||
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| Wegleitung zur Baueingabe (PDF, 104 kB) | Download | 0 | Wegleitung zur Baueingabe |
| Wegleitung zur Eingabe der Grundstücksentwasserung (PDF, 94 kB) | Download | 1 | Wegleitung zur Eingabe der Grundstücksentwasserung |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bau und Planung | 044 864 81 06 | bauabteilung@winkel.ch |
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
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| 700.1 | Bau- und Zonenordnung / Parkplatzverordnung | 22. Februar 2025 |
| 710.1 | Gebührentarif Bauwesen | 1. Januar 2020 |
| Frage |
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Hier finden sie Informationen zur Einreichung eines BaugesuchesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Bau und PlanungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. |
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Anzeigeverfahren dauern ca. 1 - 2 Monate, ordentliche Verfahren ca. 2 – 4 Monate. Weitere Informationen und Fristen finden sie im Thema BaubewilligungsverfahrenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. |