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Identitätskarte

Ist Ihre Identitätskarte abgelaufen, liegt ein Verlust vor oder hatten Sie noch nie einen solchen Ausweis?

Wer eine Identitätskarte beantragen will, muss immer persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde vorsprechen.

Mitzubringen sind:

  • der alte Ausweis (bei Verlust muss eine Verlustanzeige der Polizei vorliegen)
  • ein aktuelles Passfoto (auch bereits für Kleinkinder nötig). Informationen zur Fotoqualität sind auf der Website des BundesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verfügbar. Das Foto kann vor Ort bei der Einwohnerkontrolle gemacht werden.
  • Handlungsunfähige Personen (Kinder unter 18 Jahre und Bevormundete) müssen ihren gesetzlichen Vertreter zur Unterzeichnung mitbringen.
  • Die Identitätskarte wird Ihnen nach ca. zehn Arbeitstagen mit eingeschriebener Post zugestellt.

Gebührenansätze und Gültigkeitsdauer

  • Identitätskarte Erwachsene (10 Jahre gültig): Fr. 70.--
  • Identitätskarte Kinder/Jugendliche (5 Jahre gültig): Fr. 35.--

Die Identitätskarte kann im Kombiangebot zusammen mit dem Reisepass (2010) beim kantonalen Passbüro telefonisch (043 259 73 73) oder über die WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragt werden.

Identitätskarte

Ab 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Gleichzeitig bleibt die bisherige Identitätskarte ohne Chip weiterhin erhältlich.

Bis zum 1. November 2026 gelten die bisherigen Bestimmungen. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde Winkel beantragt werden.

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig.

Identitätskarte ohne Chip

Die bisherige, nicht-biometrische Identitätskarte bleibt weiterhin erhältlich und kann bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde Winkel beantragt werden.

Biometrische Identitätskarte mit Chip

Ab dem 2. November 2026 kann auch die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden.

Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt neu beim kantonalen Passbüro.

Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht mehr bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde Winkel sondern muss beim kantonalen Passbüro beantragt werden.

Auch das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird.

Reisen in die EU: Was gilt?

Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nichtbiometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.

Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie beim PassbüroExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Zürich

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