
Werke und Forst
Der Werk- und Forstbetrieb ist zuständig für den baulichen und betrieblichen Unterhalt der Gemeindestrassen und Gehwege. Er kümmert sich um die Instandhaltung von Anlagen der Wasserversorgung und pflegt die Grünflächen und den Wald. Weiter fällt der Bereich Entsorgung in die Zuständigkeit der Abteilung Werke und Forst.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07.00 - 11.30, 13.30 - 16.30
Freitag 07.00 - 11.30, 13.30 - 15.00
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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750.1 | Abfallverordnung | 1. Januar 2010 |
751.1 | Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen | 1. Oktober 2012 |
751.2 | Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen | 1. Oktober 2012 |
751.21 | Anschluss- und Benützungsgebühren in der Siedlungsentwässerung | 1. Januar 2021 |
751.3 | Anschlussvertrag der Stadt Bülach mit der Gemeinde Winkel betreffend Abwasserreinigungsanlage Furt | 1. Januar 2019 |