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Natur und Umwelt
Jagd und Wildtiere
Unfälle mit Wildtieren sind unverzüglich der Kantonspolizei Zürich, Telefon 117, zu melden. Sie bietet den zuständigen Wildhüter auf.
Richtiges Verhalten bei Wildunfällen:
- Anhalten und Warnblinker einschalten.
- Unfallstelle sichern (Pannendreieck).
- Polizei über die Notrufnummer 117 benachrichtigen.
- Sich dem verletzten Tier nicht annähern (Distanz halten).
- Eintreffen der Polizei, Wildhüter, Jäger abwarten.
Informationen zur Jagdgesellschaft Winkel finden Sie auf www.jagdwinkel.ch.
Neophyten
Die Zuständigkeit für Neophyten liegt bei der Abteilung Werke und Forst.
- GIS Browser: unter Karten kann nach Neophyten gefiltert werden
- Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL)
Name | Telefon | Kontakt |
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Werke und Forst | 079 215 07 18 | werke@winkel.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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761.1 | Verordnung über den Schutz und die Pflege der kommunalen Natur- und Landschaftsschutzobjekte | 1. Januar 2024 |
763.1 | Kommunale Naturschutzverordnung "Riet am See" | 6. August 1984 |
Frage |
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Rufen Sie die Polizei (117) an. Diese wird den zuständigen Wildhüter aufbieten. |