Kinderbetreuungsbeiträge
Die Gemeine Winkel fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einer Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten für Kinder im Vorschulalter neu ab 1. Januar 2025 in Form von Betreuungsgutschriften.
Was sind Betreuungsgutscheine?
Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in Tagesfamilien. Die Eltern können dabei frei wählen, wo sie ihr Kind betreuen lassen wollen.
Mit den Betreuungsgutscheinen sollen die Existenzsicherung von Familien sowie Alleinerziehenden - und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden. Die Höhe der Betreuungsgutscheine ist abhängig vom Einkommen. Alle Erziehungsberechtigten zahlen in allen Betreuungsformen eine minimale Kostenbeteiligung (Art. 9 der Ausführungsbestimmungen). Bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kindertagesstätten oder in Tagesfamilien leistet die Gemeinde einen Beitrag an die Inklusionskosten (Art. 11 der Ausführungsbestimmungen).
Anspruchsbedingungen
- Wohnsitz in der Gemeinde Winkel.
- Erwerbspensum bei Paaren gemeinsam mindestens 120%, bei Alleinerziehenden mindestens 20%. Der Erwerbstätigkeit gleichgestellt werden: Ausbildungen (Studium, Lehre, Weiterbildung etc.), Bezug von Arbeitslosentaggeldern, Invalidenrente
- Bestätigter Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution für Ihr Kind im Vorschulalter.
- Massgebendes Einkommen unter Fr. 100'000.-
Massgebendes Einkommen
Das massgebende Einkommen ergibt sich aus der rechtskräftigen Veranlagungsverfügung Staatssteuer:
a. den Einkünften gemäss Ziff. 390 der Staatssteuer
b. dem Vermögenszuschlag von 20 % gemäss Ziff. 490 der Staatsteuer, des Reinvermögens über CHF 50‘000.00
Wie gehen Sie vor, um Betreuungsgutscheine zu erhalten?
- Suchen Sie einen Betreuungsplatz Ihrer Wahl.
- Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular samt Beilagen (Art. 2 der Ausführungsbestimmungen) zeitgleich mit der Bestätigung des Betreuungsplatz (wird von der Kindertagesstäte an die Gemeinde gesendet) an die Gemeinde Winkel. Die Gemeinde Winkel prüft die Angaben zum Erwerbspensum und zum Einkommen. Auf Grundlage der Angaben im Antragsformular sowie der Daten Ihrer letzten veranlagten Steuererklärung, wird der Anspruch auf Betreuungsgutscheine berechnet.
- Die Gemeinde Winkel teilt Ihnen schriftlich mit, in welcher Höhe Ihnen Betreuungsgutscheine zugesprochen werden.
- Die Kindertagesstätte oder die "Tagesfamilien Zürcher Unterland" stellt Ihnen monatlich den Elternbeitrag an die Betreuung in Rechnung, den Sie bezahlen. Wenn Ihnen von der Gemeinde Winkel schriftlich ein Betreuungsgutschein zugesprochen wurde, zahlt Ihnen die Gemeinde Winkel den entsprechenden Betrag monatlich aus.
Zugehörige Objekte
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Antragsformular Betreuungsgutscheine - für Beiträge ab Kalenderjahr 2025 (PDF, 196.47 kB) | Download | 0 | Antragsformular Betreuungsgutscheine - für Beiträge ab Kalenderjahr 2025 |
Gesuchsformular Kinderbetreuungsbeiträge - für rückwirkende Beiträge für das Kalenderjahr 2024 (PDF, 58.53 kB) | Download | 1 | Gesuchsformular Kinderbetreuungsbeiträge - für rückwirkende Beiträge für das Kalenderjahr 2024 |
Merkblatt Ausrichtung Gemeindebeiträge familienergänzende Kinderbetreuung - für rückwirkende Beiträge für das Kalenderjahr 2024 (PDF, 147.45 kB) | Download | 2 | Merkblatt Ausrichtung Gemeindebeiträge familienergänzende Kinderbetreuung - für rückwirkende Beiträge für das Kalenderjahr 2024 |
Reglement Ausrichtung Gemeindebeiträge familienergänzende Kinderbetreuung - für rückwirkende Beiträge für das Kalenderjahr 2024 (PDF, 182 kB) | Download | 3 | Reglement Ausrichtung Gemeindebeiträge familienergänzende Kinderbetreuung - für rückwirkende Beiträge für das Kalenderjahr 2024 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales und Gesundheit | 044 864 81 15 | soziales@winkel.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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410.1 | Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung | 1. Januar 2025 |
410.11 | Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung | 1. Januar 2025 |