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Hundekontrolle
Die Hundekontrolle richtet sich nach dem kantonalen Hundegesetz und der dazugehörenden Verordnung. Für den Vollzug des Hundegesetzes sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehalterinnen und Hundehalter müssen in der schweizerischen Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) registriert sein.
Auskunft geben die anhängten "Informationen zum Hundewesen in der Gemeinde Winkel" sowie das "Merkblatt Hundehaltung".
Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich an die Abteilung Einwohnerkontrolle wenden.
Für weitere Auskünfte über die Hundehaltung sowie die Hundeausbildung stehen Ihnen auch folgende Webseiten zur Verfügung:
www.zh.ch/Veterinäramt, Veterinäramt des Kantons Zürich
www.amicus.ch, AMICUS - die nationale Datenbank für Hunde
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Informationen zum Hundewesen in der Gemeinde Winkel (PDF, 103.87 kB) | Download | 0 | Informationen zum Hundewesen in der Gemeinde Winkel |
Merkblatt Hundehaltung (PDF, 98.59 kB) | Download | 1 | Merkblatt Hundehaltung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 864 81 11 | einwohnerkontrolle@winkel.ch |