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Liegenschaftenbewertung
Der Wert der Eigennutzung (Eigenmietwert) wird gemäss § 21 des Steuergesetzes (StG) den steuerbaren Einkünften zugerechnet. Gemäss § 39 StG wird das Vermögen zum Verkehrswert bewertet. Der Regierungsrat erlässt die für eine durchschnittlich gleichmässige Bewertung der Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte notwendigen Dienstanweisungen. Die Weisung 2026 gilt ab Steuerperiode 2026 (erstmaliger Versand der Steuererklärungen im Januar 2027).
Ab 2026 gibt es in Winkel die Lageklassen 1 bis 4. Suche nach Katasternummer via Lageklassenplan möglich unter:
Lageklassenpläne Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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| Weisung Liegenschaftenbewertung 2026 (PDF, 308 kB) | Download | 0 | Weisung Liegenschaftenbewertung 2026 |
| Weisung Liegenschaftenbewertung 2009 (PDF, 464 kB) | Download | 1 | Weisung Liegenschaftenbewertung 2009 |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steueramt | 044 864 81 22 | steueramt@winkel.ch |