Hauptinhalt
Grundsteuern
Erwägen Sie den Verkauf einer Liegenschaft? Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft über die bei Handänderungen allenfalls anfallende Grundstückgewinnsteuer.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Steuererhebung im Kanton Zürich finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Nutzen Sie das Formular "Steuererklärung für die GrundstückgewinnsteuerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.".
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Steueramt | 044 864 81 22 | steueramt@winkel.ch |