
Trauungen
Schweizer Bürgerinnen und Bürger benötigen folgende Unterlagen:
- Personenstandsausweis (nicht nötig für Ortsbürger), nicht älter als sechs Monate, zu beziehen beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde (kann telefonisch angefordert werden)
- Familienausweis (anstelle des Personenstandsausweises, wenn Sie gemeinsame Kinder haben), nicht älter als sechs Monate, zu beziehen beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde
- Schriftenempfangsschein
- Wohnsitzbestätigung (nur nötig, wenn Sie nicht in der Gemeinde Winkel wohnhaft sind)
Ausländische Staatsangehörige werden über die je nach Staatsangehörigkeit erforderlichen Unterlagen aus dem Heimatland beraten.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 864 81 11 | sicherheit@winkel.ch |