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Mieterwechsel

Haushaltungsvorsteher, Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in der Familie bzw. in ihrem Haus/ihrer Wohnung innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Der gleichen Meldepflicht unterstehen Personen, die Räume für selbstständige Erwerbstätigkeiten vermieten.

Die Meldungen sind über den folgenden Link möglich: www.drittmeldung.ch

Die Meldung des Vermieters oder Logisgebers ersetzt nicht die persönliche Meldepflicht.