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AHV-Zweigstelle
AHV, IV, Erwerbsersatzordnung, Familienzulagen
Die AHV-Gemeindezweigstelle ist Anlaufstelle für alle Sozialversicherungsfragen und Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA). Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Rente eine frühzeitige Anmeldung (sechs Monate vor dem Pensionierungszeitpunkt) des/der Rentenberechtigten bei der SVA Zürich erforderlich ist. Sämtliche Informationen können Sie auch von der Website der Sozialversicherungsanstalt ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beziehen. Einzelne Fachinserate finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Informationen zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 044 864 81 11 | einwohnerkontrolle@winkel.ch |