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Friedensrichteramt Winkel

Verhandlungsort:

Seebnerstrasse 21, 8185 Winkel (kann wechseln, je nach Anzahl Personen und Verfügbarkeit)

Aufgabe:

Die Friedensrichter vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:

  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen

  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten

  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen

  • Nachbarschaftsklagen

Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.-- entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 10'000.-- können sie den Parteien einen Entscheidvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf der Website des Verbands der Friedensrichtenden des Kantons Zürich heruntergeladen werden.

Direkt bei den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:

  • Unterhaltsklagen und Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Bülach, Postfach, 8180 Bülach

  • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei Zürich

  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Bülach, Postfach, 8180 Bülach

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Websites: Gerichte Kanton Zürich

Kontakt

Friedensrichteramt Winkel
Postfach 35
8185 Winkel
Telefon 044 862 14 20
Fax 044 862 14 09
friedensrichteramt@winkel.ch

Öffnungszeiten

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung.

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