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Achtung, gefälschte Steuerrechnungen

16. September 2026
  • In mehreren Kantonen sind gefälschte E-Mails im Namen der kantonalen Steuerverwaltung im Umlauf.
  • In den E-Mails wird unter Androhung von Betreibung, Mahnspesen oder Verzugszinsen zur Zahlung eines Steuerausstands aufgefordert.

So reagieren Sie richtig;

  1. Klicken Sie nicht auf die Links in der verdächtigen E-Mail.
  2. Öffnen Sie das Steuerportal ausschliesslich über die offizielle Internetseite des Kantons beziehungsweise des Gemeindesteueramtes.
  3. Geben Sie keine persönlichen Daten, Zugangsdaten, Kreditkarten- oder Bankinformationen über Links in E-Mails bekannt.
  4. Zweifeln Sie an der Echtheit einer Mitteilung oder einer offenen Steuerforderung, kontaktieren Sie die zuständige Steuerverwaltung.

Hinweis:

Das Gemeindesteueramt verschickt keine Steuerrechnungen per E-Mail. Bezahlen Sie auf keinen Fall über ein dubioses Onlineportal.