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Bauliche Massnahmen zur Schulwegsicherheit, Embracherstrasse – Verschiebung Fussgängerstreifen; öffentliche Planauflage gemäss §§ 16 und 17 Strassengesetz (StrG)
Auf den ursprünglich vorgesehenen Vertikalversatz beim Fussgängerstreifen wird verzichtet. Der bestehende Fussgängerstreifen an der Embracherstrasse, auf Höhe der Liegenschaft Embracherstrasse 8, wird stattdessen um rund 5 Meter in nordöstlicher Richtung verschoben.
Das entsprechend angepasste Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 StrG während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Auflagefrist und Auflageort
Die Projektunterlagen liegen vom 18. September 2026 bis 19. Oktober 2026 bei der Gemeindeverwaltung Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.
Einsprache
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Gemeindeverwaltung Winkel, Abteilung Sicherheit und Umwelt, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG)