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Vielzweckbau, Lufingerstrasse 7, Vers.-Nr. 47; Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag (INV)
Der Gemeinderat hat am 24. August 2026 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem der Vielzweckbau, Gebäude Vers.-Nr. 47 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3683Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an der Lufingerstrasse 7, im Sinne von § 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt wird.
Einsichtnahme
Der erwähnte verwaltungsrechtliche Vertrag liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage
30 Tage ab dem Datum der Ausschreibung (bis am 5. Oktober 2026)
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, ab Publikation gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.