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Dauernde Verkehrsanordnung, Halteverbot vor Schulanlage, Hofacherstrasse
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Abteilung Sicherheit und Umwelt und im Einvernehmen mit dem Gemeinderat hat der Ressortvorstand folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Winkel, Hofacherstrasse im Bereich des Schulhauses Grossacher. Für die Erhöhung der Verkehrssicherheit beim Schulhaus Grossacher wird an der Hofacherstrasse ein Halteverbot signalisiert.
Verfügende Stelle:
Gemeinde Winkel, Abteilung Sicherheit & Umwelt, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist beim Gemeinderat Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, schriftlich die Neubeurteilung dieser Verfügung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 07.05.2026
Kontaktstelle:
Gemeinde Winkel, Gemeinderat, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel