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Dauernde Verkehrsanordnung, Halteverbot vor Schulanlage, Hofacherstrasse

7. April 2026

Verkehrsanordnung:

Auf Antrag der Abteilung Sicherheit und Umwelt und im Einvernehmen mit dem Gemeinderat hat der Ressortvorstand folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Winkel, Hofacherstrasse im Bereich des Schulhauses Grossacher. Für die Erhöhung der Verkehrssicherheit beim Schulhaus Grossacher wird an der Hofacherstrasse ein Halteverbot signalisiert.

Verfügende Stelle:

Gemeinde Winkel, Abteilung Sicherheit & Umwelt, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel

Rechtliche Hinweise:

Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist beim Gemeinderat Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, schriftlich die Neubeurteilung dieser Verfügung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 07.05.2026

Kontaktstelle: 

Gemeinde Winkel, Gemeinderat, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel