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Pflegewohnung Winkel: Tarifordnung ab 1. Januar 2026
Der Gemeinderat Winkel hat mit Beschluss Nr. 159 vom 1. Dezember 2025 die ab 1. Januar 2026 gültige Tarifordnung für die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegewohnung Winkel genehmigt.
Die Tarifordnung ist dieser Publikation angehängt. Der Beschluss und die dazugehörenden Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, zur Einsichtnahme auf.
die Tarifordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, mit Rekurs angefochten werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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| Tarifordnung Pflegewohnung Winkel ab 1.1.26 (PDF, 268.32 kB) | Download | 0 | Tarifordnung Pflegewohnung Winkel ab 1.1.26 |