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Vogelgrippe-Prävention in der Schweiz

25. November 2025

Vogelgrippe-Prävention in der Schweiz

Am 21. November 2025 wurde das Vogelgrippevirus bei Enten und einem Schwan im Stadtweiher von Wil (SG) nachgewiesen. In Anbetracht der starken Verbreitung des Virus in Europa und dieses neuen, besonders besorgniserregenden Falls in der Schweiz, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) umfassende Präventionsmassnahmen ergriffen, die ab dem 25. November 2025 für die gesamte Schweiz gelten. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen.

Wesentliche Massnahmen:

  1. Geflügelhalter: Alle Geflügelhalter mit 50 oder mehr Vögeln müssen bestimmte Biosicherheitsmassnahmen umsetzen, wie etwa das Begrenzen des Auslaufs von Hausgeflügel, Trennung der Arten (z. B. Hühner, Enten) und strengere Hygienevorkehrungen.
  2. Schutz der Geflügelbestände: Futter- und Wasserstellen müssen vor Wildvögeln geschützt werden. Der Zugang zu Ställen soll streng kontrolliert werden, mit speziellen Hygienevorkehrungen.
  3. Geflügelmärkte und -ausstellungen: Es gelten Einschränkungen, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern.
  4. Früherkennung: Geflügelhalter sind aufgefordert, ihre Tiere auf Symptome wie Atembeschwerden oder veränderte Legeleistung zu beobachten und im Verdachtsfall sofort einen Tierarzt zu kontaktieren.

Wichtige Hinweise für die Bevölkerung:

  • Tote oder kranke Wildvögel sollen nicht berührt werden. Sie sind den zuständigen Behörden zu melden.
  • Eine Übertragung des Virus auf den Menschen ist äusserst selten, und Geflügelprodukte bleiben unbedenklich.

Die angepasste Verordnung gilt bis zum 31. März 2026 und soll dazu beitragen, die Gesundheit von Tieren zu schützen und die Auswirkungen der Vogelgrippe in der Schweiz zu begrenzen.

Weitere Informationen finden Sie hier: 
Vogelgrippe: Ausweitung der Präventionsmassnahmen auf die ganze Schweiz