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Politische Gemeinde Winkel, Abstimmungsanordnung über den Rahmenkredit für die Weiterentwicklung des Dorfzentrums
Nachdem die Gemeindeversammlung am 17. März 2025 den Rahmenkredit für die Weiterentwicklung des Dorfzentrums Winkel über Fr. 5'430'000.-- zuhanden der Urnenabstimmung vorberaten hat, ordnet der Gemeinderat Winkel als abstimmungsleitende Behörde am Sonntag, 29. Juni 2025 die Urnenabstimmung über folgende Vorlage an:
Rahmenkredit über Fr. 5'430'000.-- für die Weiterentwicklung des Dorfzentrums Winkel
Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Winkel.
Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.
Gegen diese Abstimmungsanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Winkel
Name | |||
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Publikation Anordnung Urnenabstimmung vom 29.06.2025 (PDF, 9.79 kB) | Download | 0 | Publikation Anordnung Urnenabstimmung vom 29.06.2025 |