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Neuerlass: Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 126 vom 21. Oktober 2024 einen Neuerlass von Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung mit Wirkung ab 1. Januar 2025 bzw. ab 1. August 2025 (unter Vorbehalt eines Rechtsmittels) vorgenommen.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung sind dieser Publikation beigefügt.
Rechtsmittel: Dieser Erlass kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich mit Rekurs angefochten werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung (PDF, 241.44 kB) | Download | 0 | Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung |
Protokollauszug Gemeinderatssitzung vom 21.10.2024 (PDF, 177.48 kB) | Download | 1 | Protokollauszug Gemeinderatssitzung vom 21.10.2024 |