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Dauernde Verkehrsanordnung Wisentalstrasse

12. Juli 2024

Winkel, Wisentalstrasse, auf der Höhe der Liegenschaft Wisentalstrasse 3, südliche Strassenseite, Koordinaten: 2'684'195 / 1'259'277.

Zur Sicherung der Strassenquerung sind als bauliche Massnahme Verkehrssätze geplant. Dabei handelt es sich um 2 Betonelemente welche jeweils mit einer Tiefe von 1.45 m in die Strasse ragen.

Die Projektunterlagen liegen vom 12. Juli 2024 während 30 Tagen öffentlich auf und können wie folgt eingesehen werden:

Gemeindeverwaltung Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, während den Büroöffnungszeiten.

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden, sofern die Betroffenen durch das Projekt berührt werden und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung haben. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen (§ 17 Strassengesetz, §§ 21 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).