Hauptinhalt

Ersatzwahl eines Mitglieds sowie eines Präsidiums der Primarschulpflege sowie eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission Winkel für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

12. Juli 2024

Für den aus der Rechnungsprüfungskommission (RPK) ausgeschiedenen Roger von Euw ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger per 8. Juli 2024 für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 - 2026 zu wählen.

Mit Beschluss vom 28. Juni 2024 des Bezirksrates Bülach wird die Primarschulpflegepräsidentin und Gemeinderätin Claudia Morganti per Amtsantritt der Nachfolgerin bzw. des Nachfolgers als Präsidentin und Mitglied der Schulpflege aus ihrem Amt entlassen. Auch für diese beiden Ämter ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 - 2026 zu wählen.

Die Durchführung dieser Ersatzwahl erfolgt gemäss Art. 8 der Gemeindeordnung sowie nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte über die stille Wahl.

Die Ersatzwahl eines Mitglieds und des Präsidiums der Primarschulpflege (und gleichzeitiger Einsitznahme im Gemeinderat) sowie eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Winkel für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026 wird wie folgt angeordnet:

  1. Sofern eine Urnenwahl für die Ersatzwahl in die Primarschulpflege (als Mitglied und/oder Präsidium) sowie Rechnungsprüfungskommission (als Mitglied) für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026 durchgeführt wird, findet der erste Wahlgang am Sonntag, 24. November 2024 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 9. Februar 2025 statt.
  2. Gemäss § 48 GPR (Gesetz über die politischen Rechte, LS 161) ist bei Mehrheitswahlen ein Vorverfahren nach §§ 49-53 GPR durchzuführen. Wahlvorschläge hierfür sind beim Gemeinderat Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, bis spätestens 21. August 2024, 16.30 Uhr, einzureichen. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt beim Gemeinderat eingetroffen sein (§ 7a Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).
  3. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Winkel hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname). Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang (§ 84a GPR).
  4. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Winkel unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
  5. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben erwähnten, ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan angerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
  6. Die vorgeschlagenen Personen werden vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 54a GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt respektive leeren Wahlzetteln und Beiblättern durchgeführt.
  7. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, info@winkel.ch, erhältlich.
  8. Bis zum 4. Dezember 2024, 16.30 Uhr können (nach einem allfälligen ersten Wahlgang) für einen allfälligen zweiten Wahlgang beim Gemeinderat Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
  9. Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Name
Ersatzwahl eines Mitglieds sowie eines Präsidiums der Primarschulpflege sowie eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission Winkel für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 (PDF, 203.34 kB) Download 0 Ersatzwahl eines Mitglieds sowie eines Präsidiums der Primarschulpflege sowie eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission Winkel für den Rest der Amtsdauer 2022-2026