Neuerlass eines Reglementes über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 61 vom 10. Juni 2024 einen Neuerlass eines Reglements über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund mit Wirkung per 1. August 2024 (unter Vorbehalt eines Rechtsmittels) vorgenommen.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie das Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund sind dieser Publikation beigefügt.
Rechtsmittel: Dieser Erlass kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich mit Rekurs angefochten werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
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Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (PDF, 128.1 kB) | Download | 0 | Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund |
GR-Protokollauszug 61/2024 (PDF, 170.72 kB) | Download | 1 | GR-Protokollauszug 61/2024 |