
Allgemeiner Gebührentarif, Teilrevision
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 58 vom 22. Mai 2023 infolge Bildung der Einheitsgemeinde und übergeordneten Erlassen eine Teilrevision des Allgemeinen Gebührentarifs vom 1. Januar 2020 mit Wirkung per 1. Juli 2023 vorgenommen.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie der angepasste Allgemeine Gebührentarif sind dieser Publikation als PDF beigefügt.
Rechtsmittelbelehrung: Der Erlass kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, mit Rekurs angefochten werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.Zugehörige Objekte
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