Betrifft: 8185 Winkel
Verkehrsanordnung: Winkel, Grosslättenstrasse,
Bei der Einmündung in die Lättenstrasse wird den Fahrzeugen der Rechtsvortritt entzogen (Stop).
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich
Verkehrstechnische Abteilung
Nordstrasse 44
8010 Zürich
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19.02.2023