Benutzerordnung der Gemeinde- und Schulbibliothek sowie Allgemeiner Gebührentarif: Anpassung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 108 vom 12. Juli 2021 eine Anpassung der Benutzerordnung der Gemeinde- und Schulbibliothek Winkel mit Wirkung ab 1. September 2021 genehmigt (Ausleih- und Verlängerungsfristen, Streichung spezielle Gebühr für zu spät zurückgebrachte DVD's). Diese Anpassung hat die Streichung einer Gebühr in Art. 7 Gemeinde- und Schulbibliothek des Allgemeinen Gebührentarifs der Gemeinde Winkel zur Folge.
Der Beschluss, die angepasste Benutzerordnung und der geänderte Allgemeine Gebührentarif sind dieser Publikation als PDF beigefügt.
Die Erlasse können innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, mit Rekurs angefochten werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
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Gemeinderatsbeschluss Anpassung Benutzerordnung Bibliothek und Allgemeiner Gebührentarif 12.07.2021.pdf | Download | 0 | Gemeinderatsbeschluss Anpassung Benutzerordnung Bibliothek und Allgemeiner Gebührentarif 12.07.2021.pdf |
Benutzerordnung Bibliothek, gültig ab 01.09.2021.pdf | Download | 1 | Benutzerordnung Bibliothek, gültig ab 01.09.2021.pdf |
Allgemeiner Gebührentarif 2020, mit Änderung vom 12.07.2021, gültig ab 01.09.2021.pdf | Download | 2 | Allgemeiner Gebührentarif 2020, mit Änderung vom 12.07.2021, gültig ab 01.09.2021.pdf |