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Hauskehricht

Alle vermischten Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können in den gebührenpflichtigen Zürcher Unterland-Säcken entsorgt werden.

Wie

In gebührenpflichtigen Zürcher Unterland-Säcken. Nur nichtverwertbare Abfälle gehören in den Hauskehricht.

Wann/Wo

1 x wöchentlich, freitags spätestens um 07:00 Uhr bereitstellen

Was

Brennbarer, nicht wiederverwertbarer Haushaltabfall
Hauskehricht in Gebührensäcke

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Kehricht und Sperrgut