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Hundekontrolle

Die Hundekontrolle richtet sich nach dem kantonalen Hundegesetz und der dazugehörenden Verordnung. Für den Vollzug des Hundegesetzes sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehalterinnen und Hundehalter müssen in der schweizerischen Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) registriert sein.

Auskunft geben die anhängten "Informationen zum Hundewesen in der Gemeinde Winkel" sowie das "Merkblatt Hundehaltung".

Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich an die Abteilung Einwohnerkontrolle wenden.

Für weitere Auskünfte über die Hundehaltung sowie die Hundeausbildung stehen Ihnen auch folgende Webseiten zur Verfügung:
www.zh.ch/VeterinäramtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Veterinäramt des Kantons Zürich
www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., AMICUS - die nationale Datenbank für Hunde

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Informationen zum Hundewesen in der Gemeinde Winkel (PDF, 104 kB) Download 0 Informationen zum Hundewesen in der Gemeinde Winkel
Merkblatt Hundehaltung (PDF, 99 kB) Download 1 Merkblatt Hundehaltung