Hauptinhalt
Straflose Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige liegt vor, wenn eine steuerpflichtige Person dem Steueramt aus eigenem Antrieb zumindest sinngemäss meldet, dass eine frühere Veranlagung zu tief ausgefallen ist, weil die Steuererklärung versehentlich oder absichtlich nicht korrekt ausgefüllt wurde.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem folgenden Merkblatt.
Name | |||
---|---|---|---|
Merkblatt Selbstanzeige.pdf (PDF, 67.05 kB) | Download | 0 | Merkblatt Selbstanzeige.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steueramt | 044 864 81 22 | steueramt@winkel.ch |