Hauptinhalt
Grundsteuern
Erwägen Sie den Verkauf einer Liegenschaft? Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft über die bei Handänderungen allenfalls anfallende Grundstückgewinnsteuer.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Steuererhebung im Kanton Zürich finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Berechnung mutmassliche Grundstückgewinnsteuer
Möchten Sie eine Depotberechnung für die mutmassliche Grundstückgewinnsteuer im Zusammenhang mit der Veräusserung einer Liegenschaft bei uns in Auftrag geben?
Dazu benötigen wir zwingend folgende Unterlagen/Angaben:
- Kaufvertragsentwurf
- Verkaufspreis
- Grundstück, das veräussert werden soll (Katasternummer und Strasse)
- Zeitpunkt der Handänderung (angedachter oder vereinbarter Termin für die Grundbuchanmeldung)
- Ursprünglicher Kaufpreis und Erwerbsart (Kauf, Schenkung, Erbvorbezug etc.)
Die Anfrage inklusive Beilagen senden Sie uns per E-Mail an: steueramt@winkel.ch
Nach der Eigentumsübertragung müssen Sie die Steuererklärung zur Grundstückgewinnsteuer ausfüllen. Nutzen Sie dazu das Formular "Steuererklärung für die GrundstückgewinnsteuerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.".
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Steueramt | 044 864 81 22 | steueramt@winkel.ch |