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Fristverlängerung Steuererklärung

Sollten Sie Ihre Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der Frist bis 31. März einreichen können, so ist beim Steueramt vor Ablauf dieses Termins ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung zu stellen. Selbständigerwerbende haben automatisch eine Frist bis zum 30. September.

Benützen Sie für die Verlängerung der Einreichefrist wenn möglich ausschliesslich diesen Link: eFristverlängerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Für die Onlinebeantragung benötigen Sie lediglich Ihre AHV-Nummer (756.xxxx.xxxx.xx) sowie Ihr Geburtsdatum.

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