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Fristverlängerung Steuererklärung
Sollten Sie Ihre Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der Frist bis 31. März einreichen können, so ist beim Steueramt vor Ablauf dieses Termins ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung zu stellen. Selbständigerwerbende haben automatisch eine Frist bis zum 30. September.
Benützen Sie für die Verlängerung der Einreichefrist wenn möglich ausschliesslich diesen Link: eFristverlängerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Für die Onlinebeantragung benötigen Sie lediglich Ihre AHV-Nummer (756.xxxx.xxxx.xx) sowie Ihr Geburtsdatum.
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steueramt | 044 864 81 22 | steueramt@winkel.ch |
| Frage |
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Die Steuererklärung muss bis am 31. März eingereicht werden. Selbstständigerwerbende haben automatisch eine Frist bis zum 30. September. Sollten Sie Ihre Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der Frist bis 31. März einreichen können, so ist eine Fristverlängerung beim Steueramt zu stellen. Benützen Sie für die Verlängerung der Einreichefrist wenn möglich ausschliesslich diesen Link: eFristverlängerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Für die Onlinebeantragung benötigen Sie lediglich Ihre AHV-Nummer (756.xxxx.xxxx.xx) sowie Ihr Geburtsdatum. Nach abgelaufener Frist ist eine Onlinebeantragung nicht mehr möglich. |