Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unseren Registern austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug online oder am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger bringen für die Abmeldung folgende Unterlagen mit:
- Identitätskarte oder Pass (zur Identifikation)
- Schriftenempfangsschein
- neue Adresse
Ausländische Staatsangehörige benötigen für die Abmeldung folgende Unterlagen:
- Pass
- Ausländerausweis
- neue Adresse
Bei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie um frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Einwohnerkontrolle bzw. mit dem Gemeindesteueramt.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde kostet Sie nichts.
Sind Sie Hundehalter?
Hundehalter werden gebeten, auch den Wegzug ihres Hundes bei der Gemeinde zu melden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 044 864 81 11 | sicherheit@winkel.ch |