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Unterschutzstellung des Schulhauses an der Lufingerstrasse 28 in Rüti (KORRIGENDUM der Publikation vom 26. Juni 2026)
Genehmigung Schutzvertrag
Der Gemeinderat hat am 8. Juni 2026 den verwaltungsrechtlichen Vertrag betreffend der Unterschutzstellung des Schulhauses auf dem Grundstück Kat.-Nr. 925 an der Lufingerstrasse 28 in Rüti, genehmigt.
Einsichtnahme
Der erwähnte verwaltungsrechtliche Vertrag liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, ab Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.