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Bauliche Massnahmen zur Schulwegsicherheit, Embracherstrasse, Öffentliche Planauflage

17. April 2026

Bauliche Massnahmen zur Schulwegsicherheit, Embracherstrasse, Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung, Winkel

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 Strassengesetz (StrG) wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.

Der Gemeinderat hat sich im März 2026 für bauliche Massnahmen zur Schulwegsicherheit im Zusammenhang mit dem anstehenden Strassensanierungsprojekt an der Embracherstrasse ausgesprochen. So soll der Fussgängerstreifen auf der Höhe der Liegenschaft Embracherstrasse 8, mittels eines flachen und leicht überfahrbaren Vertikalversatzes erhöht werden.

Die Projektunterlagen liegen vom 17. April 2026 während 30 Tagen öffentlich auf und können wie folgt eingesehen werden:

Gemeindeverwaltung Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, während den Büroöffnungszeiten.

Rechtliche Hinweise:

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist bis am 18. Mai 2026 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Winkel, Abteilung Sicherheit und Umwelt, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden, wird dazu in einem schriftlichen Bericht Stellung genommen.