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Genehmigung Aufhebung Grundwasserschutzzonen Quellfassungen Vorderer Rüebisberg

13. Februar 2026

Genehmigung Aufhebung Grundwasserschutzzonen Quellfassungen Vorderer RüebisbergExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. 8185 Winkel

Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft hat mit Verfügung Nr. GWV 2025-0249 vom 11. September 2025 die vom Gemeinderat Winkel am 18. August 2025 beschlossene Aufhebung der Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Vorderer Rüebisberg genehmigt.

Dauer der Planauflage:

30 Tage vom Datum der Ausschreibung an (bis am 16.03.2026)

Ort der Planauflage:

Gemeindekanzlei Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel

Rechtsmittel:

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.