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Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl des Gemeinderates inkl. Präsidium

21. November 2025
Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 - 2030

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden (in alphabetischer Reihenfolge).

Als Mitglied des Gemeinderates:

Fritschi Thomas 01.11.1966 Büelrebenstrasse 6, Winkel Masch.-Ing. ETH Neu FDP
Nötzli Marcel 26.11.1971 Dorfstrasse 14B, Winkel Primarlehrer, dipl. Betriebswirtschafter Bisher SVP
Schwarzenbach Thomas 05.03.1971 Tüfwisstrasse 8, Winkel Betriebsökonom FH Neu FDP
Stock Heinz 04.06.1964 Seebüelstrasse 38, Winkel Leiter Qualitätssicherung Neu SVP

 

Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderates:

Nötzli Marcel 26.11.1971 Dorfstrasse 14B, Winkel Primarlehrer, dipl. Betriebswirtschafter Bisher SVP

Gemäss § 53 GPR (Gesetz über die politischen Rechte, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 28. November 2025, 14.00 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Winkel (wahlleitende Behörde), Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein.

Als Mitglied des Gemeinderates ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat. Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderates kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied des Gemeinderates wählen.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindekanzlei, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel bezogen werden.

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 5. Dezember 2025 amtlich publiziert.

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 26. September 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Der Gemeinderat Winkel (als wahlleitende Behörde)