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Urnenabstimmung «Änderung der Organisation des Zivilschutzwesens Bachenbülach-Winkel» am 28. September 2025 (zwei Vorlagen)
Der Gemeinderat Winkel als abstimmungsleitende Behörde für den Sicherheitszweckverband Bachenbülach-Winkel ordnet am Sonntag, 28. September 2025 die Urnenabstimmung über die Vorlage Nr. 1 an. Den Stimmberechtigten der Gemeinden Winkel und Bachenbülach wird folgende Frage zur Beantwortung vorgelegt:
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Stimmen Sie der Zweckänderung (Statutenänderung) des Sicherheitszweckverbands Bachenbülach-Winkel (Herauslösung des Zivilschutzes und der Gemeindeführungsorganisation für besondere und ausserordentliche Lagen, GFO) zu einem reinen Feuerwehrzweckverband zu?
Ausserdem ordnet der Gemeinderat Winkel am Sonntag, 28. September 2025 die Urnenabstimmung über die kommunale Vorlage Nr. 2 an. Den Stimmberechtigten der Gemeinde Winkel wird folgende Frage zur Beantwortung vorgelegt:
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Stimmen Sie unter dem Vorbehalt, dass die Zweckänderung gemäss Frage 1 von beiden Verbandsgemeinden angenommen wird, dem Abschluss des Anschlussvertrages zur Übertragung der Aufgaben Zivilschutz und GFO auf die Stadt Bülach zu?
Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte, der Statuten des Sicherheitszweckverbandes Bachenbülach-Winkel und der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Winkel.
Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.
Gegen diese Abstimmungsanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Winkel