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Ersatzneubau Pumpwerk Breiti (Lufingerstrasse, Oberrüti), Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Das Stufenpumpwerk Breiti wurde 1971 gebaut, um das Wasser vom Reservoir Egetswil (Stadt Kloten) in die obere Druckzone (Reservoir Vogswinkel) zu fördern (pumpen). Zusätzlich wird auch das Quellwasser aus dem Reservoir auf das Niveau der oberen Druckzone von Winkel gepumpt.
Der Pumpenkeller befindet sich neben dem Quellwasserreservoir Breiti. Es sind liegend drei elektrisch angetriebene, zweistufige Pumpen eingebaut. Die Pumpe 1 (Baujahr 1973) ist für den Abschöpfbetrieb des Quellwasserreservoirs Breiti konzipiert. Die Pumpen 2 und 3 (Baujahr 1971) arbeiten im automatischen Steuerungsbetrieb, täglich alternierend, für die Versorgung der oberen Druckzone (Reservoir Vogswinkel) mit Trinkwasser von Kloten.
Das generelle Wasserversorgungsprojekt der Gemeinde Winkel (GWP 2021) sieht die Erneuerung des Pumpwerks Breiti als Massnahme vor. Das Pumpwerk ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen bezüglich Umgangs mit Trinkwasser. Die Pumpen können nicht mehr fachgerecht gewartet und die Kommunikation innerhalb der Wasserversorgung muss ausgebaut werden.
Der Neubau des Pumpwerks Breiti, welches baurechtlich mit Bewilligung (kommunale Verfügung Nr. 10) vom 24. Februar 2025 sowie der kantonalen Gesamtverfügung BVV 24-2972 vom 8. Januar 2025, genehmigt wurde, erfolgt in Koordination mit den gleichzeitig stattfindenden Arbeiten der Stadt Kloten (Neubau Reservoir Egetswil und Erneuerung Wasserzuleitung nach Winkel bis an die Gemeindegrenze inkl. Steuerkabel). Der Projektstart ist zeitlich darauf abgestimmt.
Gemäss Kostenvoranschlag (± 10 %), Preisstand Juni 2025 inkl. 8,1 % MwSt. des Gemeindeingenieurbüro EFP AG, Regensdorf vom 16. Juni 2025 ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Nebenkosten für Grundstück | Fr. | 1'100.-- |
Vorbereitung, Spezialtiefbau, Instandsetzung, Umgebung | Fr. | 22'000.-- |
Tiefbau- und Untertagbauarbeiten | Fr. | 647'000.-- |
Rohbauarbeiten | Fr. | 35'000.-- |
Sanitär, Heizungs- und Lüftunsanlagen | Fr. | 135'000.-- |
Elektroanlagen | Fr. | 209'000.-- |
Ausbauarbeiten | Fr. | 50'000.-- |
Übrigen Aufwendungen (Honorare/Bewilligungen/Unvorhergesehenes usw.) | Fr. | 450'900.-- |
Total inkl. Mehrwertsteuer | Fr. | 1'550'000.-- |
Für das Projekt Neubau Pumpwerk Breiti, gemäss den angefügten Projektplänen, ist demzufolge mit Gesamtkosten von ca. Fr. 1'550'000.-- zu rechnen (ohne Transportleitung, Quellfassung Breiti und Steuerkabel "Breiti-RES Egetswil"), wobei Fr. 46'910.20 in der Projektphase bereits angefallen sind.
Im Budget 2025 ist ein Budgetbetrag von Fr. 700'000.-- und im Budget 2026 ein Budgetbetrag von Fr. 800'000.-- eingestellt, jeweils inkl. MwSt., 2026 unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung.
Bezüglich Gebundenheit von Ausgaben ist auf § 103 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) abzustellen. Ausgaben gelten danach als gebunden, wenn die Gemeinde durch einen Rechtssatz, durch einen Entscheid eines Gerichts oder einer Aufsichtsbehörde oder durch einen früheren Beschluss der zuständigen Organe oder Behörden zu ihrer Vornahme verpflichtet ist und ihr sachlich, zeitlich und örtlich kein erheblicher Entscheidungsspielraum bleibt (Abs. 1). Im Übrigen gelten die Ausgaben als neu (Abs. 2).
Es handelt sich vorliegend um einen Ersatzneubau des Pumpwerkes. Ein erheblicher Entscheidungsspielraum liegt nicht vor, weil das Projekt aufgrund übergeordneten Vorgaben sachlich klar definiert ist, die Standortwahl aufgrund der Quellzuführungen, Wasserdruck- und weiteren Situationen keine Alternativen bietet und hinsichtlich des Zeitpunktes die Koordination mit der Stadt Kloten zu berücksichtigen ist.
Gemäss Art. 71 Abs. 1 des Organisations- und Verwaltungsreglement (OVR) ist der Gemeinderat für die Bewilligung der als gebunden qualifizierten, einmalig budgetierten Ausgaben zuständig. Diese Ausgaben sind gemäss Abs. 3 dieser Bestimmung umgehend nach Beschlussfassung der Rechnungsprüfungskommission zur Kenntnis zu bringen und mit Rechtsmittelbelehrung amtlich zu publizieren.
Der Gemeinderat Winkel hat am 7. Juli 2025 gestützt auf diese Grundlagen folgenden Kredit als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 Abs. 1 des Gemeindegesetzes bewilligt:
Fr. 1'503'000.-- (inklusive Mehrwertsteuer) für den Ersatzneubau des Pumpwerks Breiti (zulasten der Investitionsrechnung)
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die relevanten Akten liegen während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.