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Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen

16. Mai 2025
Gemeinde: Winkel
Standort: 8185 Winkel

für:

S-2512979.1

Transformatorenstation Winkel, Postauto (Privat-Teil; EKZ-Teil siehe S-2516562)
Anlageteil: Hochspannungsanlage, Transformation und Niederspannungsverteilung
- Neubau auf Parzelle Nr. 3477 in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
Koordinaten: 2683695/ 1260625

L-0181774.2

16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Scheidweg und Postauto
- Neubau einer Kabelschutzrohranlage im Bereich der neuen Transformatorenstation Post ab der Zürichstrasse
- Verlängerung der bestehenden Hochspannungsleitung und Einführung in die neue Station
Koordinaten: von 2683407 / 1261277 nach 2683697 / 1260626

L-2516600.1

16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Postauto und Seebüel
- Neubau einer Kabelschutzrohranlage in der Seebüelstrasse und im Eingansgbereich der neuen Transformatorenstation Post
- Einzug einer neuen Kabelleitung in teils bestehende Rohranlage
Koordinaten: von 2683697 / 1260626 nach 2683697 / 1260626

S-2516562.1

Transformatorenstation Winkel, Postauto (EKZ-Teil; Privat-Teil siehe S-2512979)
Anlageteil: 3-feldrige Hochspannungsanlage
- Neubau auf Parzelle Nr. 3477 in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
Koordinaten: 2683695/ 1260625

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat haben die

NCK Engineering AG
Motorenstrasse 100
8620 Wetzikon

Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
Deisrütistrasse 12
8472 Seuzach

im Namen von

Post CH AG
Wankdorfallee 4
3030 Bern

Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
Deisrütistrasse 12
8472 Seuzach

die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen liegen vom 16.05.2025 bis zum 16.06.2025 in der Gemeindeverwaltung Winkel während den Bürozeiten öffentlich auf.

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf
https://esti-consultation.ch/pub/5203/7f0a4545ac online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Rechtliche Hinweise

Enteignungsbann

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Einsprachen, Einwände und Begehren

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Frist: 30 Tage, Ablauf der Frist: 16.06.2025

Kontaktstelle:

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf