Temporäre halbseitige Strassensperrung der Altrebenstrasse Höhe Nr. 51, Winkel, vom 20. Mai 2022 bis am 30. November 2022
Verkehrsanordnung:
Während der Zeit vom 20. Mai 2022 bis am 30. November 2022 steht ein Baustellenkran an der Altrebenstrasse Höhe Nr. 51. Dies hat zur Folge, dass es zu einer halbseitigen Strassensperrung an der Altrebenstrasse Höhe Nr. 51 kommt.
Ab der Einmündung Heubergstrasse/Altrebenstrasse bis zum Heubergsteig wird ein Parkverbot signalisiert
Die Projektunterlagen liegen vom 20. Mai 2022 während 30 Tagen öffentlich auf und können wie folgt eingesehen werden:
Gemeindeverwaltung Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel, während den Büroöffnungszeiten.
Verfügende Stelle:
Abteilung Sicherheit und Umwelt
Seebnerstrasse 19
8185 Winkel
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Frist zur Neubeurteilung beim Gemeinderat Winkel, Seebnerstrasse 19, 8185 Winkel ein Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19. Juni 2022