Auf dem Gemeindegebiet Winkel sowie in Wäldern gilt aktuell ein Feuerverbot. Damit dürfen keine offenen Feuer im Freien (inkl. Gärten, Balkone, Grillplätze) entfacht, kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz und Holzkohle betrieben, und kein Feuerwerk abgebrannt werden. Das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills ist erlaubt, es ist jedoch grösste Vorsicht geboten.
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