
Versand und Fristerstreckung der Steuererklärungen 2021
Die Steuererklärungen 2021 werden laufend ab 13. Januar bei der Post aufgegeben und Ihnen bis spätestens 31. Januar 2022 zugestellt. Sollten Sie bis Anfang Februar nicht im Besitz der Unterlagen sein, müssen Sie sich zwingend beim zuständigen Steueramt melden.
Nutzen Sie wenn immer möglich die Online-Steuererklärung für die Eingabe. Die Steuererklärungsapplikationen (Online und Offline) für die ganzjährige Steuerperiode 2021 und die unterjährige Steuerperiode 2022 werden voraussichtlich in der zweiten Januar-Hälfte 2022 veröffentlicht.
- Online-Steuererklärung ZHprivateTax (vollelektronisch) mit Zugangsdaten
- Software Private Tax als Download (Offline-Steuererklärung wählen)
Für die Einreichung wird Ihnen automatisch eine Frist bis 31. März 2022 gewährt. Fristverlängerungen bis maximal 30. November 2022 sind wenn möglich ausschliesslich über diesen Zugang einzugeben:
Fristerstreckung erfassen
Dafür benötigen Sie die auf dem Schreiben (stark reduzierter Versand) oder auf der Vorderseite der Steuererklärung aufgedruckten Zugangsdaten in der Box eFristverlängerung. Die Fristverlängerung ist zwingend vor dem 31. März 2022 einzureichen.
Weitere Informationen sind in der entsprechenden Dienstleistung erwähnt:
http://www.winkel.ch/de/polver/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=33421
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Steueramt Winkel
Zugehörige Objekte
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