Versand und Fristerstreckung der Steuererklärungen 2023
Die Steuererklärungen 2023 werden laufend bei der Post aufgegeben und Ihnen bis spätestens 31. Januar 2024 zugestellt. Sollten Sie bis Anfang Februar 2024 nicht im Besitz der Unterlagen sein, müssen Sie sich zwingend beim zuständigen Steueramt melden.
Nutzen Sie wenn immer möglich die Online-Steuererklärung für die Eingabe. Die Steuererklärungsapplikationen (Online und Offline) für die ganzjährige Steuerperiode 2023 wird ab Montag, 15. Januar 2024 veröffentlicht für die unterjährige Steuerperiode 2024 voraussichtlich im Februar 2024.
- Online-Steuererklärung ZHprivateTax (vollelektronisch) mit Zugangsdaten
- Software Private Tax als Download (Offline-Steuererklärung wählen)
Für die Einreichung wird Ihnen automatisch eine Frist bis 31. März 2024 gewährt. Fristverlängerungen bis maximal 30. November 2024 sind wenn möglich ausschliesslich über diesen Zugang einzugeben:
Fristerstreckung erfassen
Dafür benötigen Sie die auf dem Schreiben (stark reduzierter Versand) oder auf der Vorderseite der Steuererklärung aufgedruckten Zugangsdaten in der Box eFristverlängerung. Die Fristverlängerung ist zwingend VOR dem 31. März 2024 einzureichen.
Weitere Informationen sind in der entsprechenden Dienstleistung erwähnt:
http://www.winkel.ch/de/polver/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=33421
Sollten Sie eine Offline-Steuererklärung erstellen, bitten wir Sie, die physischen Unterlagen direkt an:
Zürcher Gemeinden – Steuererklärungen
c/o Scan-Center Zürich
Postfach
8010 Zürich
zu senden und nicht beim Steueramt Winkel abzugeben. Damit tragen Sie zu einem effizienteren Ablauf bei.
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Steueramt Winkel
Zugehörige Objekte
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