Bauprojekt Wisentalstrasse
Der Gemeinderat Winkel hat mit Beschluss Nr. 99 vom 2. September 2024 gestützt auf § 15 Abs. 2 des Strassengesetzes (StrG) beschlossen:
Das Auflage-/Strassenprojekt an der Wisentalstrasse in Winkel wird gemäss § 15 StrG festgesetzt.
Gegen das aufgelegene Projekt ist eine Einsprache eingegangen. Im Rahmen der Projektfestsetzung wurde diese Einsprache abgewiesen.
Der Festsetzungsbeschluss und die dazugehörigen Unterlagen können während 30 Tagen ab Publikation bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Sicherheit und Umwelt, während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen die Projektfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.