Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 9. September 2024
Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Festsetzung der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Winkel, Kommunaler Mehrwertausgleich, sowie Festsetzung des dazugehörigen Fondsreglements vom Februar 2024 mit Kenntnisnahme des erläuternden Berichts nach Art. 47 RPV
- Genehmigung des Neuerlasses der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung sowie Bewilligung des jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredits
Das Versammlungsprotokoll und die gefassten Beschlüsse liegen während 30 Tagen, vom 13. September 2024 an gerechnet, in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass sie in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist.
Gegen die Verordnung und den Verpflichtungskredit kann im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Information
Ein Rekurs gegen die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung inklusive Fondsreglement ist erst möglich, wenn der Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung zusammen mit dem Genehmigungsentscheid der Baudirektion veröffentlicht und aufgelegt worden ist. Die Veröffentlichung erfolgt gleichzeitig im kantonalen Amtsblatt und im Publikationsorgan der Gemeinde.
Winkel, 13. September 2024 Gemeinderat Winkel
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