
Vogelgrippe: Verlängerung der Schutzmassnahmen bis mindestens Ende April 2023
Anfang Februar 2023 waren in einer Tierhaltung in Trüllikon fünf schwarze Schwäne an der Vogelgrippe verendet. In der Folge wurde der betroffene Betrieb zur Schutzzone sowie ein Radius von 10 Kilometern um den Betrieb zur Überwachungszone erklärt. Diese Schutz- und Überwachungszonen wurden nun per 9. März 2023 aufgehoben.
Nach wie vor liegt jedoch die gesamte Schweiz im durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen erklärte Kontrollgebiet, wofür seit Ende November 2022 Schutzmassnahmen gelten.
Aufgrund des anhaltenden Wildvogelzuges und der aktuellen epidemiologischen Lage haben Bund und Kantone entschieden, die Schutzmassnahmen bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern.
Bitte entnehmen Sie die geltenden Schutzmassnahmen sowie weitere Informationen der Website: zh.ch/vogelgrippe.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Nur gemeinsam gelingt es, die Vogelgrippe einzudämmen.