
Friedhof-Zweckverband Bülach: Grabschmuck bei den Gemeinschaftsgräbern und der Urnennischenwand
Der Friedhof-Zweckverband Bülach hat an der Sitzung vom 9. Januar 2023 beschlossen, dass Ende Februar 2023 bei allen Gemeinschaftsgräbern sowie bei der Urnennischenwand und den Nischenplatten sämtlicher Grabschmuck entfernt werden muss und künftig
- bei den Gedenkstufen des neuen Gemeinschaftsgrabes "Auge zum Himmel", des alten Gemeinschaftsgrabes und des Kinder Gemeinschaftsgrabes sowie
- vor der Urnennischenwand und auf den Nischenplatten
keinerlei Gegenstände, Blumen, Kerzen und Verzierungen mehr geduldet werden.
Zu einer Beerdigung sind Kränze und Blumen zugelassen, werden jedoch zwei Wochen nach der Beerdigung abgeräumt.
Detaillierte Angaben finden Sie in den jeweiligen Beschlüssen des Friedhof-Zweckverbandes Bülach.
Bei Fragen steht die Geschäftsstelle des Friedhofs, Telefon 044 863 12 75, zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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Beschluss Grabschmuck bei den Gemeinschaftsgräbern | Download | 0 | Beschluss Grabschmuck bei den Gemeinschaftsgräbern |
Beschluss Grabschmuck bei der Urnennischenwand | Download | 1 | Beschluss Grabschmuck bei der Urnennischenwand |