Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 28. November 2022
Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des Budgets 2023 des politischen Gemeindegutes und Festsetzung des Steuerfusses auf 58 % des mutmasslichen einfachen Staatssteuerertrages
- Genehmigung der Bauabrechnung über den Erwerb und Umbau des ehemaligen Postgebäudes an der Seebnerstrasse 19 zur Nutzung als Gemeindeverwaltung mit Gesamtkosten von Fr. 1'862'275.42
Das Versammlungsprotokoll und die gefassten Beschlüsse liegen während 30 Tagen, vom 2. Dezember 2022 an gerechnet, in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass sie in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
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Publikation Beschlüsse Gemeindeversammlung 28.11.2022 | Download | 0 | Publikation Beschlüsse Gemeindeversammlung 28.11.2022 |