
Sicherheitszweckverband Bachenbülach-Winkel, Gebührenreglement der Feuerwehr Bachenbülach-Winkel
Gestützt auf § 27 Abs. 2 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG; LS 861.1) sowie auf Artikel 20, Ziffer 6, der Statuten des SZBW hat die Sicherheitskommission des Sicherheitszweckverbandes Bachenbülach - Winkel ein neues Gebührenreglement erlassen.
Das Gebührenreglement ist dieser Publikation als PDF beigefügt.
Das Reglement kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, mit Rekurs angefochten werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das angefochtene Gebührenreglement ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
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Gebührenreglement der Feuerwehr Bachenbülach-Winkel | Download | 0 | Gebührenreglement der Feuerwehr Bachenbülach-Winkel |